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FAQ

Ein Gartenwasserzähler – lohnt sich das?

Das Wichtigste in Kürze

Ein Gartenwasserzähler erfasst ausschließlich Wasser, das zur Gartenbewässerung verwendet wird, auf dem Grundstück verbleibt und nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt. Die ordnungsgemäß gemessene Menge kann von der gebührenpflichtigen Schmutzwassermenge abgezogen werden.

Der Gartenwasserzähler muss fest eingebaut und gültig geeicht sein. Zusätzlich muss er bei der AWA-Ammersee angemeldet, abgenommen und verplombt werden.

Die Trinkwassergebühr fällt weiterhin für die gesamte bezogene Wassermenge an. Der Gartenwasserzähler reduziert ausschließlich die Schmutzwassergebühr.

 

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für Anschaffung, Einbau und Austausch des Gartenwasserzählers trägt der Gebührenpflichtige. Die Höhe dieser Kosten hängt vom Einbauort und vom Aufwand des beauftragten Installationsunternehmens ab.

Zusätzlich erhebt die AWA-Ammersee für die Zulassung und Überprüfung des Neben- bzw. Zwischenzählers eine Gebühr von 175 Euro. Grundlage ist das seit dem 01.01.2026 geltende Kostenverzeichnis.

Wird der Gartenwasserzähler nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren ausgetauscht, muss der neue Zähler erneut überprüft und verplombt werden. Hierfür fallen weitere Gebühren an. Zusätzlicher Aufwand, beispielsweise weitere Anfahrten, wird grundsätzlich gesondert berechnet.

1m³ = 1.000 Liter

Ein Gartenwasserzähler lohnt sich also insbesondere bei größeren Gärten und höherem Wasserverbrauch.

 

Bitte beachten

Nicht angemeldete, ungeeichte, beschädigte, nicht ordnungsgemäß eingebaute oder nicht verplombte Zähler sowie Zähler mit abgelaufener Eichfrist können nicht als Nachweis für einen Gebührenabzug berücksichtigt werden.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich einen Zähler direkt am Außenwasserhahn aufschrauben?

Nein. Anerkannt wird nur ein fest in die Leitung eingebauter, geeichter, geprüfter und verplombter Zähler.

Darf hinter dem Gartenwasserzähler auch Wasser für andere Zwecke entnommen werden?

Nein. Der Anschluss darf ausschließlich der Gartenbewässerung dienen. Hauswirtschaftlich genutztes Wasser und Wasser für Heizungsanlagen sind vom Abzug ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ich den Einbau nicht melde?

Ohne Anmeldung, Abnahme und Verplombung kann die gemessene Menge nicht als ordnungsgemäßer Nachweis für den Gebührenabzug anerkannt werden.

Was passiert bei Frostschäden oder einer beschädigten Plombe?

Nehmen Sie den Zähler nicht weiter als Nachweis in Anspruch und informieren Sie die AWA-Ammersee unverzüglich. Beschädigte Zähler oder Plomben können die Anerkennung ausschließen.

Muss der Zähler nach sechs Jahren ersetzt werden?

Spätestens nach Ablauf der Eichfrist ist ein gültig geeichter Zähler erforderlich. In der Praxis erfolgt dies meist durch Austausch. Der neue Zähler muss erneut gemeldet, geprüft und verplombt werden.

Wird die Wassergebühr ebenfalls reduziert?

Nein. Abgezogen wird nur die Schmutzwassergebühr. Das bezogene Trinkwasser ist vollständig zu bezahlen.

Lohnt sich ein Gartenwasserzähler für jeden Garten?

Nicht zwingend. Entscheidend sind der jährliche Gartenwasserverbrauch und sämtliche Kosten für Einbau, Prüfung und späteren Austausch. Nutzen Sie die oben dargestellte Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Kann Poolwasser über den Gartenzähler abgerechnet werden?

Verfügt der Pool über einen Kanalanschluss muss zwingend Wasser über den normalen Trinkwasseranschluss verwendet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale: 08152-918333.

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